Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 10.09.2010 - 9 Sa 343/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Abgrenzung Betriebsstilllegung/Betriebsübergang
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 1 KSchG, § 613 a BGB
Abgrenzung Betriebsstilllegung/Betriebsübergang - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Betriebsbedingte Kündigung bei ununterbrochener Fortführung des Betriebs nach beabsichtigter Stilllegung; Darlegungen des Arbeitgebers zum Zeitpunkt unvorhersehbarer Entwicklung
- LAG Düsseldorf
§ 1 KSchG, § 613 a BGB
Abgrenzung Betriebsstilllegung/Betriebsübergang - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 3
Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei ununterbrochener Fortführung des Betriebs nach beabsichtigter Stilllegung; unsubstantiierte Darlegungen des Arbeitgebers zum Zeitpunkt unvorhersehbarer Entwicklung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wesel, 02.02.2010 - 1 Ca 2556/09
- LAG Düsseldorf, 10.09.2010 - 9 Sa 343/10
- BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 693/10
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83
Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang
Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.09.2010 - 9 Sa 343/10
Dann liegt keine unbedingte und endgültige Stilllegungsabsicht vor (BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 75/06; BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83 - NZA 1985, 493).Das BAG (27.09.1984 - 2 AZR 309/83 - NZA 1985, 493; so auch BAG, 26.11.1987 - 2 AZR 260/87) hat insoweit einer alsbaldigen Wiedereröffnung des Betriebs eine tatsächliche Vermutung gegen eine ernsthafte Stilllegungsabsicht zugesprochen.
Dabei kann dahinstehen, ob insoweit auch von einer tatsächlichen Vermutung gegen eine ernsthafte Stilllegungsabsicht entsprechend der Entscheidung des BAG vom 27.09.1984 (2 AZR 309/83 und BAG, 26.11.1987 - 2 AZR 260/87) auszugehen ist.
- BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 75/06
Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.09.2010 - 9 Sa 343/10
Dann liegt keine unbedingte und endgültige Stilllegungsabsicht vor (BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 75/06; BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83 - NZA 1985, 493).Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Kündigung ist der Kündigungszugang (BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 75/06; BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01 - NZA 2002, 1205).
Dabei muss die der entsprechenden Prognose zugrunde liegende Entscheidung bereits zum Kündigungszeitpunkt endgültig getroffen worden sein und die Schließung des Betriebes oder der Betriebsabteilung aus Sicht der Arbeitsvertragsparteien zum Kündigungszeitpunkt bereits feststehen und greifbare Formen angenommen haben (BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 75/06).
- BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 48/03
Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl
Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.09.2010 - 9 Sa 343/10
Eine vom Arbeitgeber mit einer Stilllegungsabsicht begründete Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn sich die geplante Maßnahme objektiv als Betriebsstilllegung und nicht als Betriebsveräußerung darstellt, weil etwa die für die Fortführung des Betriebes wesentlichen Gegenstände einem Dritten überlassen werden sollten, der Veräußerer diesen Vorgang aber rechtlich unzutreffend als Betriebsstilllegung wertet (zu alldem etwa BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 273/08 - NZA 2009, 1267; BAG, 27.09.2007 - 8 AZR 941/06 - NZA 2008, 1130; BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 48/03 - NZA 2004, 477; LAG Düsseldorf, 05.07.2010 - 14 Sa 104/10).Mit Blick auf das prognostische Element ist es nicht ausgeschlossen, dass der tatsächliche Eintritt der prognostizierten Entwicklung Rückschlüsse auf die Ernsthaftigkeit und Plausibilität der Prognose zulässt (BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 48/03 - NZA 2004, 477; BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 447/04 - NZA 2005, 1352; LAG Düsseldorf, 05.07.2010 - 14 Sa 104/10).
- BAG, 26.11.1987 - 2 AZR 260/87
Zeitpunkt des Übergangs des Arbeitsverhältnisses bei Betriebsübergang - …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.09.2010 - 9 Sa 343/10
Das BAG (27.09.1984 - 2 AZR 309/83 - NZA 1985, 493; so auch BAG, 26.11.1987 - 2 AZR 260/87) hat insoweit einer alsbaldigen Wiedereröffnung des Betriebs eine tatsächliche Vermutung gegen eine ernsthafte Stilllegungsabsicht zugesprochen.Dabei kann dahinstehen, ob insoweit auch von einer tatsächlichen Vermutung gegen eine ernsthafte Stilllegungsabsicht entsprechend der Entscheidung des BAG vom 27.09.1984 (2 AZR 309/83 und BAG, 26.11.1987 - 2 AZR 260/87) auszugehen ist.
- BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 273/08
Betriebsstilllegung - Betriebsübergang
Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.09.2010 - 9 Sa 343/10
Eine vom Arbeitgeber mit einer Stilllegungsabsicht begründete Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn sich die geplante Maßnahme objektiv als Betriebsstilllegung und nicht als Betriebsveräußerung darstellt, weil etwa die für die Fortführung des Betriebes wesentlichen Gegenstände einem Dritten überlassen werden sollten, der Veräußerer diesen Vorgang aber rechtlich unzutreffend als Betriebsstilllegung wertet (zu alldem etwa BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 273/08 - NZA 2009, 1267; BAG, 27.09.2007 - 8 AZR 941/06 - NZA 2008, 1130; BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 48/03 - NZA 2004, 477; LAG Düsseldorf, 05.07.2010 - 14 Sa 104/10). - BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01
Betriebsbedingte Kündigung - außerbetriebliche Gründe
Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.09.2010 - 9 Sa 343/10
Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Kündigung ist der Kündigungszugang (BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 75/06; BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01 - NZA 2002, 1205). - BAG, 27.09.2007 - 8 AZR 941/06
Betriebsübergang: Betrieb und Teilbetrieb bei einer Müllsortieranlage - …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.09.2010 - 9 Sa 343/10
Eine vom Arbeitgeber mit einer Stilllegungsabsicht begründete Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn sich die geplante Maßnahme objektiv als Betriebsstilllegung und nicht als Betriebsveräußerung darstellt, weil etwa die für die Fortführung des Betriebes wesentlichen Gegenstände einem Dritten überlassen werden sollten, der Veräußerer diesen Vorgang aber rechtlich unzutreffend als Betriebsstilllegung wertet (zu alldem etwa BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 273/08 - NZA 2009, 1267; BAG, 27.09.2007 - 8 AZR 941/06 - NZA 2008, 1130; BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 48/03 - NZA 2004, 477; LAG Düsseldorf, 05.07.2010 - 14 Sa 104/10). - BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 447/04
Betriebsbedingte Kündigung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.09.2010 - 9 Sa 343/10
Mit Blick auf das prognostische Element ist es nicht ausgeschlossen, dass der tatsächliche Eintritt der prognostizierten Entwicklung Rückschlüsse auf die Ernsthaftigkeit und Plausibilität der Prognose zulässt (BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 48/03 - NZA 2004, 477; BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 447/04 - NZA 2005, 1352; LAG Düsseldorf, 05.07.2010 - 14 Sa 104/10). - ArbG Wesel, 02.02.2010 - 1 Ca 2556/09
Betriebsschließung in der Insolvenz + unternehmerische Entscheidung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.09.2010 - 9 Sa 343/10
1.Das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 02.02.2010, Az.: 1 Ca 2556/09, wird aufgehoben und die Klage, soweit sie durch Teilurteil entschieden wurde, abgewiesen.
- BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 693/10
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10. September 2010 - 9 Sa 343/10 - wird zurückgewiesen. - ArbG Düsseldorf, 01.08.2019 - 7 Ca 2198/19 Zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen, die nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung abgeben können, gehört die Stilllegung des gesamten Betriebs (BAG 14.03.2013 - 8 AZR 154/12, Juris; BAG 16.02.2012 - 8 AZR 693/10, NZA-RR 2012, 465 ff.; BAG 28.05.2009 - 8 AZR 273/08, NZA 2009, 1267 ff.; LAG Düsseldorf 10.09.2010 - 9 Sa 343/10, Juris).
Mit der Stilllegung des gesamten Betriebes entfallen alle Beschäftigungsmöglichkeiten (BAG 21.05.2015 - 8 AZR 409/13, Juris; BAG 14.03.2013 - 8 AZR 154/12, Juris; BAG 16.02.2012 - 8 AZR 693/10, NZA-RR 2012, 465 ff.; BAG 28.05.2009 - 8 AZR 273/08, NZA 2009, 1267 ff.; LAG Düsseldorf 10.09.2010 - 9 Sa 343/10, Juris).
Von einer Stilllegung kann jedenfalls dann ausgegangen werden, wenn der Arbeitgeber seine Stilllegungsabsicht unmissverständlich äußert, allen Arbeitnehmern kündigt, etwaige Miet- oder Pachtverträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt auflöst, die Betriebsmittel, über die er verfügen darf, veräußert und die Betriebstätigkeit vollständig einstellt (BAG 21.05.2015 - 8 AZR 409/13, Juris; BAG 14.03.2013 - 8 AZR 154/12, Juris; BAG 16.02.2012 - 8 AZR 693/10, NZA-RR 2012, 465 ff.; LAG Düsseldorf 10.09.2010 - 9 Sa 343/10, Juris).
Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Kündigung ist der Kündigungszugang (BAG 16.02.2012 - 8 AZR 693/10, NZA-RR 2012, 465 ff.; LAG Düsseldorf 10.09.2010 - 9 Sa 343/10, Juris).